Nebenbeschäftigung

Ist der Nebenjob erlaubt?

Nebenjobs werden gerne mal verschwiegen!

HAT IHR MITARBEITER EINE NICHT GENEHMIGTE NEBENBESCHÄFTIGUNG?

Nebenjobs werden gerne mal verschwiegen! 

Natürlich ist es erlaubt, dass man neben seinem Hauptberuf einer Nebenbeschäftigung nachgehen kann. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür die Erlaubnis erteilen. In den meisten Fällen wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber arbeitsvertraglich geregelt, dass eine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Wenn die Nebentätigkeit in der gleichen Branche wie der Hauptberuf ausgeübt wird, so ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber zu informieren, dass es zu keiner Interessenkollision kommen kann. Oftmals werden Nebenjobs gerne verschwiegen und entwickeln sich schnell zu einer unerlaubten Nebenbeschäftigung.

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HAT IHR MITARBEITER EINE NICHT GENEHMIGTE NEBENBESCHÄFTIGUNG?

Was ist bei einer Nebenbeschäftigung erlaubt? 

Eine Nebenbeschäftigung ist nur dann erlaubt, wenn der richtige Job nicht darunter leidet. Ausserdem ist es nicht erlaubt, für die Konkurrenz zu arbeiten. Wenn durch die Nebenbeschäftigung die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit in der Woche überschritten wird, dann ist der Nebenjob auch nicht erlaubt.

Nicht erlaubt ist es ausserdem, wenn bei einer bestehenden Krankschreibung oder im Urlaub die Nebenbeschäftigung ausgeübt wird. Die direktei Detektei steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen dabei, den Nachweis für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung zu erbringen.

Bedenklich wird es für Sie als Unternehmen, wenn Ihre Mitarbeiter an ihren Kunden Geld verdienen und in die eigene Tasche wirtschaften. Die Leistungen  ihrer Firma werden dann vielleicht den Kunden „günstiger“ von Ihrem Mitarbeiter angeboten. Oftmals artet das dann auch in Schwarzarbeit aus, was in Deutschland strafbar ist.

In jedem Fall wird ihr Unternehmen dadurch wirtschaftlich geschädigt.

Bei einem Verdacht, sollten sie nicht zu lange warten und in jedem Fall die direktei Detektei kontaktieren, denn wir helfen Ihnen schnell und professionell den Verdacht aufzudecken und weiteren Schaden abzuwenden.

Nebenbeschäftigung nachweisen durch einen Detektiv

Unsere ausnahmslos fest angestellten Detektive observieren und ermitteln professionell, um Ihnen die notwendigen Beweise und Gewissheit zu verschaffen, ob Ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht. Die direktei Detektei dokumentiert für Sie den tatsächlichen Sachverhalt gerichtsfest. Selbstverständlich arbeiten unsere Detektive jederzeit diskret und effizient. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, oder Ihre Email. Gerne beraten wir Sie kostenlos und besprechen mit Ihnen ausführlich ihre Möglichkeiten und unsere Vorgehensweise.

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