Arbeitszeitbetrug

Schummler am Arbeitsplatz und im Homeoffice

Arbeiter mein Mitarbeiter wirklich?

ARBEITSZEITBETRUG

Schummeln im Homeoffice

Viele Arbeitgeber lassen Ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten und haben dadurch keine Kontrollmöglichkeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Die so für Arbeitnehmer gewonnene Freiheit wird darum gerne für andere Aktivitäten genutzt und genau das interessiert immer mehr Arbeitgeber! Allerdings sind die Umstände, das zu überprüfen, für Arbeitgeber sehr schwierig bis unmöglich.

Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten im Homeoffice eigenmächtig reduzieren, mehrstündige Einkaufsbummel unternehmen, dauerhaft im Homeoffice nicht erreichbar sind, oder sogar für eine andere Firma arbeiten, um so ihren Verdienst aufzubessern, begehen diese eine erhebliche Pflichtverletzung und dürfen wegen diesem Arbeitszeitbetrug durch eine Detektei observiert und durch die dadurch gewonnenen, gerichtsfesten Beweise fristlos gekündigt werden.

Die direktei Detektei ermittelt für sie, ob ein Arbeitszeitbetrug vorliegt

Gerade wegen der Corona Pandemie sind viele Arbeitnehmer gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten. Dadurch ist es Arbeitgebern möglich, finanzielle Verluste zu reduzieren und den normalen Geschäftsablauf aufrechtzuerhalten. Leider versuchen vereinzelte Arbeitnehmer manchmal, sich bezahlte Freizeit im Homeoffice zu erschwindeln.

Die direktei Detektei hilft Ihnen fachkundig und kompetent, notwendige Beweismittel für einen Arbeitszeitbetrug zu erhalten.

Detektiv ermittelt bei Arbeitszeitbetrug
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Schummeln im Homeoffice

Wenn die Detektive der direktei Detektei tatsächlich einen Arbeitszeitbetrug nachweisen können, dann bleibt es Ihnen als Arbeitgeber überlassen, welche Konsequenzen sie einleiten möchten. Oftmals empfiehlt es sich, lediglich eine Abmahnung und nicht gleich die fristlose Kündigung auszusprechen.

Durch die Ermittlungen und Observationen der direktei Detektei erfahren Sie, ob es sich bei dem Betrug nur um einen einmaligen Verstoß handelt, oder ob Ihr Arbeitnehmer den Arbeitszeitbetrug ständig und umfangreich praktiziert.

Gerne beraten unsere Mitarbeiter sie kostenlos und unverbindlich, welche Sie Möglichkeiten Sie haben und ob eine Beobachtung möglich ist, denn die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers dürfen nicht verletzt werden. Nur bei einem eindeutigen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug ist eine Überwachung des Mitarbeiters möglich.

Die direktei Detektei steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen, ihr Problem professionell zu lösen.

Unverbindliche und kostenlose Beratung anfragen

DETEKTIV KOSTEN SIND ERSTATTUNGSFÄHIG

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt mit dem Aktenzeichen 8 AZR 1026/12 am 26.09.2013 die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Detektiv Kosten. Auch im Fall einer Verdachtskündigung.

Das Bundesarbeitsgericht hält an dem Grundsatz fest, dass die Kosten für einen Detektiv in Form von Schadenersatz erstattungsfähig sind.

Arbeitszeitbetrug Definition - Wann ist es ein Betrug?

Prime oder Netflix während der Arbeitszeit am Handy streamen, private Telefongespräche führen, im Internet auf Shopping Tour gehen oder ohne Erlaubnis den Arbeitsplatz früher verlassen – ein Arbeitszeitbetrug kann facettenreich sein und lässt sich häufig nur sehr schwer nachweisen.

Durch den Arbeitsvertrag wird geregelt, für welche Tätigkeit ein Arbeitnehmer eingesetzt wird und es wird auch die Arbeitszeit definiert. Wenn ihr Arbeitnehmer oder ihre Arbeitnehmerin diese Arbeitszeit mit der Erledigung privater Angelegenheiten verbringt, stellt dies ein Arbeitszeitbetrug dar.

Wenn ihr Mitarbeiter zu spät am Arbeitsplatz erscheint, oder unerlaubt früher den Arbeitsplatz verlässt so ist das ein noch schwerwiegenderer Arbeitszeitbetrug. Dieser Betrug kann durch folgende Verstöße erfolgen:

  • Nichteinhaltung der vereinbarten Arbeitszeit (Arbeitsplatz oder Homeoffice)
  • Vortäuschung falscher Arbeitszeiten
  • Manipulation der Stempeluhr / manuelle Nachträge um Zeiten zu verschleiern

Bei folgenden Szenarien während der Arbeitszeit befindet sich der Arbeitnehmer zwar an seinem Arbeitsplatz, widmet sich aber privaten Tätigkeiten:

  • Private Telefonate führen
  • Mit dem private Handy spielen, chatten, im Internet surfen, etc…
  • Das Internet der Firma für private Zwecke zu nutzen
  • Zeitungen, Zeitschrifen und Bücher zu lesen
  • Filme und Fernsehprogramme zu schauen oder zu streamen während der Arbeit
  • uvm…

Man kann die Liste privater Tätigkeiten am Arbeitsplatz problemlos weiterführen.

Einzelne Verstöße sind in der Regel keine sofortigen Kündigungsgründe.

Durch ein Handyverbot am Arbeitsplatz lassen sich Privatgespäche und private Chats beispielsweise eingrenzen. Auch kann man den Mitarbeitern zu bestimmten Zeiten einen Pausenraum zur Verfügung stellen. Ausnahmen für besondere Notfälle sollten allerdings immer Möglich sein, ganz besonders bei einer schweren, familiären Problematik sollte jeder Arbeitgeber kulant sein, wenn der Arbeitnehmer deshalb mehrfach private Telefonate führen muss.

Wenn Sie einen eindeutigen Verdacht auf einen Arbeitszeitbetrug in ihrem Unternehmen haben, dann handeln sie richtig und sichern sie sich mit einer kostenlosen Beratung durch eine erfahrene Detektei ab. Unsere kompetenten Detektive helfen Ihnen, den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen und liefern jederzeit gerichtsfeste Beweise.

Arbeitszeitbetrug fristlose Kündigung oder außerordentliche Kündigung?

Ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein „wichtiger Grund“ nach §626 BGB vorliegt. Dieser „wichtige Grund“ muss es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, den Arbeitnehmer bis zum regulären Kündigungstermin zu beschäftigen.

Ob ein solcher „wichtiger Grund“ vorliegt, muss nach dem jeweiligen Einzelfall bewertet werden.

Die allgemeine Behauptung, dass wegen Arbeitszeitbetrug fristlos gekündigt wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, das ist nicht möglich.

Grundsätzlich kommt eine fristlose Kündigung nur dann in Frage, wenn der Arbeitgeber nicht mit milderen Mitteln auf eine Pflichtverletzung oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers reagieren kann.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur dann ausserordentlich, bzw. fristlos kündigen kann, wenn er nachweisen kann, dass sich der Arbeitszeitbetrug nicht durch weniger drastische Mittel abstellen lässt.

Kann ein Detektiv helfen, den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen?

Um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können und einen Betrug nachzuweisen, hilft oft nur die Beauftragung einer Detektei, denn vor Gericht helfen nur eindeutige Beweise und der Arbeitgeber muss den vollen Beweis bringen, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Wirtschaftsdetektiv observiert den Angestellten oder die Angestellte und dokumentiert gerichtsfest, welches Fehlverhalten vorliegt.