Abrechnungsbetrug

Spesenbetrug aufdecken

direktei Detektiv observiert bei Abrechnungsbetrug

SPESENBETRUG UND ABRECHNUNGSBETRUG AUFDECKEN

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser! 

Aussendienstmitarbeiter können nur sehr schwer kontrolliert werden. Ein Spesenbetrug, oder Abrechnungsbetrug ist darum relativ einfach. Sie als Arbeitgeber müssen normalerweise darauf vertrauen, dass ihr Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt und angefallene Spesen korrekt mit Ihnen abrechnet. Leider ist die Versuchung oft groß und verlockend, ein paar Kosten dazu zu addieren.

Gerne wird das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht, um gefälschte Besuchsberichte und überhöhte Fahrzeiten abzurechnen. Manchmal wird auch ein Schwimmbadbesuch, oder das Essen mit Freunden als Kundenbesuch berechnet, oder der PKW der Ehefrau auf Firmenkosten getankt. Gerne werden Firmenwagen auch privat genutzt, oder man möchte ein paar Tage frei machen, aber nicht auf seine Provision verzichten.

Oft haben Ermittlungen unserer berufserfahrenen Detektive ergeben, dass sich Mitarbeiter durch manipulierte Abrechnungen gerne einen „steuerfreien Zusatzverdienst“ sichern.

direktei Detektei weist Abrechnungsbetrug gerichtsfest nach
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Beispiele für möglichen Abrechnungsbetrug oder Spesenbetrug:

  • Abrechnung sogenannter „Gefälligkeitsquittungen“
  • gefälschte Reisekostenabrechungen
  • gefälschte Reiseberichte oder Besuchsberichte
  • unpassende, unzutreffende oder gefälschte Bewirtungsbelege
  • ungerechtfertigte oder falsch abgerechnete Telefonkosten
  • überhöhte Tankabrechnungen mit unpassender Kilometerabrechnung

Sie als Arbeitgeber vertrauen oft darauf, dass ihr Mitarbeiter sicher nicht seinen Job für einen Betrug aufs Spiel setzt, bei dem es meistens nur um geringe Beträge geht. Aber durch einen regelmässigen Betrug können aus diesen geringen Beträgen sehr schnell große Summen werden. Damit man seinem Mitarbeiter wegen einem Spesenbetrug oder Abrechnungsbetrug fristlos kündigen kann, liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber. Nur ein Verdacht reicht da nicht aus und die Beweise müssen immer gerichtsfest sein, falls ihr Mitarbeiter sich gegen die Kündigung wehrt. Wenn die Beweise nicht eindeutig sind, kann das Gericht den Betrug als eine einmalige Verfehlung werten und ihre Kündigung ist unwirksam.

direktei Detektei ermittelt im Abrechnungsbetrug und observiert bei Spesenbetrug

Wenn Sie einen Verdacht haben, dass einer Ihrer Mitarbeiter einen Abrechnungsbetrug, Spesenbetrug oder Arbeitszeitbetrug begeht, dann sprechen Sie diesen Verdacht nicht vorschnell laut aus.

Die Ermittler und Detektive der direktei Detektei stehen Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung und helfen Ihnen professionell, die richtige Vorgehensweise zu finden, um ihr Problem schnell und effizient zu lösen. Unsere berufserfahrenen Detektive beschaffen Ihnen durch eine gezielte Observation oder Ermittlung gerichtsverwertbare Beweise.

Die Mitarbeiter der direktei Detektei sind rund um die Uhr für Sie im Einsatz, egal ob im In- oder Ausland.

Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Spezialisten beraten und informieren Sie sich über ihre Möglichkeiten. Sie müssen den Betrug nicht länger dulden, denn die direktei Detektei hilft schnell und zielorientiert, Sie und ihr Unternehmen vor weiterem Schaden zu bewahren.

Ein Klick zur kostenlosen Beratung

Ein Spesenbetrug muss eindeutig nachgewiesen werden

Es muss immer ein wichtiger Grund vorliegen, um einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht und muss einen möglichen Spesenbetrug eindeutig nachweisen.

Achten Sie als Arbeitgeber darauf, das Spesenabrechnungen und Vorschüsse immer korrekt abgerechnet werden und legen Sie die Form der Abrechnung genau fest, denn wenn Sie Abrechnungen ohne detaillierte Nachweise akzeptieren, dann öffnen Sie einem Abrechnungsbetrug alle Türen und der Nachweis eines vorsätzlichen Spesenbetrugs kann dann sehr schwierig werden.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn Sie die Ausführungen des Mitarbeiters nicht nur bestreiten, sondern den Abrechnungsbetrug auch beweisen können. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte das am 26.09.2014 (AZ:3 Sa 239/10) entschieden und darum eine fristlose Kündigung für rechtswidrig erklärt.

Spesenbetrug nachweisen

Wie kann man einem Spesenbetrug entgegenwirken?

Fast 15 % aller Unternehmen sind von dem Problem Spesenbetrug betroffen und dieser Abrechnungsbetrug ist weit mehr mehr verbreitet, als man denkt. Spesenbetrug ist für alle gleich teuer, egal ob bei einer kleinen Firma oder einem großen Unternehmen.

Mancher Mitarbeiter denkt, dass fehlende Anerkennung durch den Arbeitgeber diese besondere Art der Wiedergutmachung rechtfertigt, andere finden es ungerecht, dass sie arbeitsbedingte Ausgaben aus der eigenen Tasche vorlegen sollen und schlagen darum gerne mal noch was drauf, wenn Sie auf die Erstattung warten müssen, dann gibt es noch die Mitarbeiter, die gerne mehr berechnen als besondere Entschädigung für die Mühe, die sie mit der Erstellung der verhassten Abrechnung haben.

Egal aus welchem Grund, jeder Abrechnungsbetrug verursacht unnötige Kosten für das Unternehmen und ist riskant für Angestellte, denn diese liefern damit den Grund für eine fristlose Kündigung.

Die direktei Detektei hilft ihnen dabei, die nötigen Beweise zu beschaffen. Jeder Wirtschaftsdetektiv der direktei ist besonders geschult, rechtlich einwandfrei zu ermitteln und zu observieren, dass ein Spesenbetrug gerichtsfest nachgewiesen werden kann.